Ist diese E-Mail echt — oder gefälscht?
Wir prüfen E-Mails forensisch auf ihre Echtheit: ob die Absenderangabe stimmt, ob der Inhalt nachträglich verändert wurde und ob die Nachricht tatsächlich so versendet und empfangen wurde. Für Fachleute und Laien nachvollziehbar dokumentiert nach dem Stand der Technik, sodass das Ergebnis auch in einem Verfahren standhält.
Ein Ausdruck beweist für sich genommen wenig
E-Mails lassen sich mit geringem Aufwand fälschen. Der angezeigte Absendername ist frei wählbar, der Text einer weitergeleiteten oder ausgedruckten Nachricht lässt sich in jedem Mailprogramm verändern, und selbst die Absenderadresse kann bei unzureichend gesicherten Systemen gefälscht sein (Spoofing). Ein Ausdruck, ein PDF oder ein Screenshot einer E-Mail hat deshalb wenig Gewicht, sobald die Gegenseite die Echtheit bestreitet. Entscheidend ist nicht, wie plausibel die Nachricht wirkt, sondern ob sich ihr Versand, ihr Empfang und ihr unveränderter Inhalt belegen lassen.
Was wir tatsächlich prüfen
Ob eine E-Mail echt ist, lässt sich nicht am Ausdruck ablesen, sondern an den dahinterliegenden Daten:
Header-Analyse: Jede E-Mail trägt in ihrem Kopfbereich die Stationen ihres Transportwegs (Received-Kette), Zeitstempel und technische Kennungen. Daraus lässt sich rekonstruieren, welchen Weg eine Nachricht genommen hat – und ob dieser Weg zur behaupteten Herkunft passt.
Absender- und Inhalts-Authentifizierung: Verfahren wie SPF, DKIM und DMARC dokumentieren, ob eine Nachricht tatsächlich von den Servern des:der angeblichen Absender:in stammt. DKIM zeigt darüber hinaus, ob der Inhalt der Nachricht seit dem Versand unverändert ist. Fehlen oder scheitern diese Prüfungen, ist das ein gewichtiges Indiz.
Abgleich mit dem Postfach: Die belastbarste Prüfung erfolgt direkt am Absender- und/oder Empfängerpostfach, an der Originaldatei (.eml/.msg) oder am Mailserver. Nur an diesen Stellen lässt sich feststellen, ob die vorgelegte Nachricht mit dem übereinstimmt, was tatsächlich versendet oder empfangen wurde.
Manipulationsspuren: Widersprüche in Zeitstempeln, Zeichensatz, Formatierung oder Metadaten, die auf eine nachträgliche Bearbeitung hindeuten.
Konsistenzprüfung: Passt die Nachricht zeitlich und inhaltlich zum übrigen Verlauf der Korrespondenz auf beiden Seiten?
Wichtig: Was wir dafür brauchen
Vorweg: Ein Ausdruck oder ein Screenshot allein reicht in den meisten Fällen nicht für ein belastbares Ergebnis. Aussagekräftig prüfbar ist eine E-Mail dort, wo ihre technischen Daten liegen: als Originaldatei mit vollständigem Header, im Empfänger- oder Absenderpostfach oder in den Protokollen des Mailservers.
Wir sagen Ihnen bereits in der Erstberatung, ob Ihr Material aussagekräftig prüfbar ist, bevor größere Kosten entstehen. Das erspart Ihnen eine Prüfung, die kein verwertbares Ergebnis liefern kann.
Geht es um Chats oder Screenshots statt E-Mails, finden Sie die passende Leistung unter Echtheitsprüfung von Chats & Screenshots.
Im privaten Konflikt
In Erbschafts-, Familien- und zivilrechtlichen Auseinandersetzungen werden E-Mails häufig als Beweis vorgelegt: eine angebliche Zusage, eine bestrittene Kündigung, eine Vereinbarung, an die sich nur eine Seite erinnern will. Wir klären, ob eine vorgelegte E-Mail echt ist, oder belegen die Echtheit Ihrer eigenen Nachrichten, wenn Ihnen eine Fälschung vorgeworfen wird. Sachlich und diskret.
Im arbeitsrechtlichen und unternehmerischen Kontext
Bei Kündigungen und Entlassungen, bei bestrittenen Auftrags- oder Vertragsbestätigungen, beim Verdacht auf gefälschte Geschäftskorrespondenz oder manipulierte interne Anweisungen brauchen Sie Gewissheit, bevor Sie handeln. Für Anwaltskanzleien prüfen wir strittige E-Mail-Beweismittel der Gegenseite ebenso wie die Korrespondenz der eigenen Mandantschaft. Die Prüfung erfolgt forensisch korrekt entlang der Beweismittelkette und wird so dokumentiert, dass sie einer rechtlichen Auseinandersetzung standhält – als Grundlage für Ihre Entscheidung und für Ihre Rechtsvertretung.
Gerichtsverwertbare Prüfung nach dem Stand der Technik
Hinter Skarpa stehen Sachverständige für Digitalforensik, die regelmäßig für Gerichte und Behörden tätig sind. Sie erhalten dieselbe Methodik, die gerichtlichen Begutachtungen zugrunde liegt – mit dem Unterschied, dass Sie die Prüfung selbst in Auftrag geben. Das Ergebnis ist nachvollziehbar dokumentiert und für die Verwendung in einem Verfahren geeignet.
So läuft die Prüfung ab
Ihre Anfrage: Am besten über das Kontaktformular oder per Mail - schildern Sie uns den Sachverhalt, wir rufen Sie zurück.
Erstberatung (kostenpflichtig): Wir klären Ihr Anliegen, sichten das vorhandene Material und sagen Ihnen offen, ob und wie es sich prüfen lässt. Anschließend legen wir einen Kostenvoranschlag.
Sicherung & Prüfung: Wir sichern die Postfächer bzw. E-Mails samt Headern und Metadaten forensisch korrekt und prüfen sie mit den oben beschriebenen Methoden.
Schriftliches Ergebnis: Sie erhalten eine nachvollziehbare schriftliche Einschätzung zur Echtheit.
Eskalation bei Bedarf: Wird ein formelles, gerichtsverwertbares Privatgutachten benötigt, bauen wir auf der bereits geleisteten Prüfung auf.
Was eine Echtheitsprüfung kostet
Eine seriöse Antwort hängt vom Umfang ab: von der Anzahl der strittigen Nachrichten, vom Zugang zu Originaldateien, Postfächern oder Serverprotokollen und davon, ob am Ende eine schriftliche Einschätzung oder ein formelles Gutachten steht. Eine forensische Prüfung ist qualifizierte Sachverständigenarbeit und entsprechend zu kalkulieren. In der Erstberatung nennen wir Ihnen eine realistische Größenordnung, bevor Sie sich festlegen.
Häufige Fragen
Kann ich Ihnen einfach den Ausdruck oder ein PDF der E-Mail schicken?
Sie können, und wir sehen es uns an. Für ein belastbares Ergebnis brauchen wir aber die Originaldatei mit vollständigem Header oder Zugang zum Postfach. In der Erstberatung klären wir, was in Ihrem Fall möglich ist.
Die strittige E-Mail liegt nur der Gegenseite vor. Was dann?
Auch dann gibt es Ansätze: Häufig existiert die Nachricht oder ihr Gegenstück im eigenen Postfach, in Backups oder in Serverprotokollen. Ob die Gegenseite ihr Original offenlegen muss, ist eine Frage für Ihre Rechtsvertretung – wir liefern die technische Grundlage dafür.
Hält das Ergebnis vor Gericht?
Wie ein Beweismittel gewürdigt wird, entscheidet das Gericht. Wir liefern eine forensisch korrekte, nachvollziehbar dokumentierte Prüfung nach dem Stand der Technik – eine belastbare Grundlage dafür. Wir arbeiten dabei nach dem Sorgfaltsmaßstab, der für Sachverständige gilt.
Mein Postfach wurde gehackt. Ist das dieselbe Leistung?
Nein. Die Echtheitsprüfung klärt, ob eine vorgelegte E-Mail echt ist. Geht es um unbefugten Zugriff auf Ihr Konto oder um umgeleitete Zahlungen, sind unsere Leistungen zur Kontoprüfung beziehungsweise zur forensischen Vorfallsklärung das Richtige.
Wie lange dauert eine Prüfung?
Das hängt vom Umfang ab. Eine erste Einschätzung zur Machbarkeit geben wir in der Regel schon in der Erstberatung.
Lassen Sie Ihre E-Mails prüfen
Schildern Sie uns kurz, worum es geht – wir melden uns zur Vereinbarung einer Erstberatung.
Für Unternehmen und Behörden
Sie klären Ihren Fall im direkten Gespräch mit einem Sachverständigen, wir übermitteln Ihnen in Folge ein schriftliches Angebot. Je nach Situation erfolgen Angebotslegung, Leistungserbringung und Rechnungslegung über Kooperationspartner. Behörden können einen unserer Sachverständigen direkt über eine gerichtliche Bestellung heranziehen.
Für Privatpersonen
Jede Beauftragung beginnt mit einer kostenpflichtigen Erstberatung, in der wir Ihre Situation einordnen und abschätzen, wie wir Ihnen helfen können. Ein konkreter Auftrag kommt erst mit einem schriftlichen Angebot zustande. Erstberatung, Angebot, Leistungserbringung und Rechnungslegung für Privatpersonen erfolgen über unseren Kooperationspartner; Vertragspartei ist damit nicht die Skarpa Digitalforensik GmbH. Für jede Datensicherung ist ein geeigneter Nachweis Ihres Eigentums an den betroffenen Geräten und Konten notwendig (z.B. Rechnung, Einantwortungsurkunde, Verträge...). Wir sichern ausschließlich Daten, welche öffentlich einsehbar sind oder zu welchen Sie nachweislich einen berechtigten Zugang besitzen.