Ist dieser WhatsApp-Screenshot echt — oder manipuliert?

Wir prüfen Chatverläufe, Screenshots und Nachrichten forensisch auf ihre Echtheit – für Fachleute und Laien nachvollziehbar dokumentiert nach dem Stand der Technik, sodass das Ergebnis auch in einem Verfahren standhält.

Ein Screenshot beweist für sich genommen wenig

Chatverläufe lassen sich heute mit geringem Aufwand fälschen: Ein Fake-Chat-Generator, ein Bildbearbeitungsprogramm oder ein geänderter Kontaktname genügen, um eine Nachricht echt erscheinen zu lassen, die nie geschrieben wurde. Ein bloßer Screenshot hat deshalb wenig Gewicht, sobald die Gegenseite seine Echtheit bestreitet. Entscheidend ist nicht, wie überzeugend ein Bild wirkt, sondern ob sich seine Echtheit belegen lässt.

Was wir tatsächlich prüfen

Echtheit lässt sich nicht am Bild ablesen, sondern an den dahinterliegenden Daten:

  • Metadaten: Zeitstempel, Dateiursprung und technische Spuren, die eine Nachbearbeitung erkennbar machen.

  • Datenbank-Extraktion: WhatsApp und vergleichbare Dienste speichern Nachrichten in einer Datenbank am Gerät. Aus ihr lässt sich der tatsächliche Verlauf rekonstruieren – auch gelöschte oder veränderte Inhalte.

  • Manipulationsspuren: Auffälligkeiten in Schrift, Layout, Pixelstruktur oder zeitlicher Logik, die auf nachträgliche Bearbeitung hindeuten.

  • Konsistenzabgleich: Stimmt der vorgelegte Screenshot mit dem überein, was am Gerät oder im Backup tatsächlich gespeichert ist?

Wichtig: Was wir dafür brauchen

Vorweg: Das Vorlegen eines fraglichen Screenshots allein reicht in den meisten Fällen nicht für ein belastbares Ergebnis. Ob ein Bild manipuliert wurde, lässt sich am zuverlässigsten am Originalgerät oder an einem vollständigen Chat-Export prüfen – also dort, wo die Daten herkommen.

Wir sagen Ihnen bereits in der Erstberatung, ob Ihr Material aussagekräftig prüfbar ist, bevor größere Kosten entstehen. Das erspart Ihnen eine Prüfung, die kein verwertbares Ergebnis liefern kann.

Geht es um E-Mails statt Chats, finden Sie die passende Leistung unter Echtheitsprüfung von E-Mails.

Im privaten Konflikt

In Familien-, Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren, bei Trennung oder in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen werden Chats häufig als Beweis vorgelegt – von beiden Seiten. Wir klären, ob ein vorgelegter Verlauf echt ist, oder belegen die Echtheit Ihrer eigenen Nachrichten, wenn Ihnen eine Fälschung vorgeworfen wird. Sachlich und diskret.

Im arbeitsrechtlichen und unternehmerischen Kontext

Bei Kündigungen und Entlassungen, bei Vorwürfen von Belästigung oder Mobbing, beim Verdacht auf Geheimnisverrat oder wenn Chats im Dienstverhältnis als Beweis dienen sollen, brauchen Sie Gewissheit, bevor Sie handeln. Wir prüfen die Chatkommunikation belastbar und dokumentieren das Ergebnis so, dass es einer rechtlichen Auseinandersetzung standhält – als Grundlage für Ihre Entscheidung und für Ihre Rechtsvertretung.

Gerichtsverwertbare Prüfung nach dem Stand der Technik

Hinter Skarpa stehen Sachverständige für Digitalforensik, die regelmäßig für Gerichte und Behörden tätig sind. Sie erhalten dieselbe Methodik, die gerichtlichen Begutachtungen zugrunde liegt – mit dem Unterschied, dass Sie die Prüfung selbst in Auftrag geben. Das Ergebnis ist nachvollziehbar dokumentiert und für die Verwendung in einem Verfahren geeignet.

So läuft die Prüfung ab

  1. Ihre Anfrage: Am besten über das Kontaktformular oder per Mail - schildern Sie uns den Sachverhalt, wir rufen Sie zurück.

  2. Erstberatung (kostenpflichtig): Wir klären Ihr Anliegen, sichten das vorhandene Material und sagen Ihnen offen, ob und wie es sich prüfen lässt.

  3. Sicherung & Prüfung: Wir sichern das Material forensisch korrekt und prüfen es mit den oben beschriebenen Methoden.

  4. Schriftliches Ergebnis: Sie erhalten eine nachvollziehbare schriftliche Einschätzung zur Echtheit.

  5. Eskalation bei Bedarf: Wird ein formelles, gerichtsverwertbares Privatgutachten benötigt, bauen wir auf der bereits geleisteten Prüfung auf.

Was eine Echtheitsprüfung kostet

Eine seriöse Antwort hängt vom Umfang ab: von der Menge des Materials, vom Zugang zum Originalgerät und davon, ob am Ende eine schriftliche Einschätzung oder ein formelles Gutachten steht. Eine forensische Prüfung ist qualifizierte Sachverständigenarbeit und entsprechend zu kalkulieren. In der Erstberatung nennen wir Ihnen eine realistische Größenordnung, bevor Sie sich festlegen.

Häufige Fragen

Kann ich Ihnen einfach einen Screenshot schicken?
Sie können, und wir sehen ihn uns an. Für ein belastbares Ergebnis brauchen wir aber Zugang zum Originalgerät oder einen vollständigen Export. In der Erstberatung klären wir, was in Ihrem Fall möglich ist.

Hält das Ergebnis vor Gericht?
Wie ein Beweismittel gewürdigt wird, entscheidet das Gericht. Wir liefern eine forensisch korrekte, nachvollziehbar dokumentierte Prüfung nach dem Stand der Technik – eine belastbare Grundlage dafür. Wir arbeiten dabei nach dem Sorgfaltsmaßstab, der für Sachverständige gilt.

Wie lange dauert eine Prüfung?
Das hängt vom Umfang ab. Eine erste Einschätzung zur Machbarkeit geben wir in der Regel schon in der Erstberatung.

Erfährt die andere Person davon?
Die Prüfung erfolgt vertraulich. Was in einem Verfahren offengelegt wird, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Rechtsvertretung.

Lassen Sie Ihr Material prüfen

Schildern Sie uns kurz, worum es geht – wir melden uns zur Vereinbarung einer Erstberatung.

Für Unternehmen und Behörden

Sie klären Ihren Fall im direkten Gespräch mit einem Sachverständigen, wir übermitteln Ihnen in Folge ein schriftliches Angebot. Je nach Situation erfolgen Angebotslegung, Leistungserbringung und Rechnungslegung über Kooperationspartner. Behörden können einen unserer Sachverständigen direkt über eine gerichtliche Bestellung heranziehen.

Für Privatpersonen

Jede Beauftragung beginnt mit einer kostenpflichtigen Erstberatung, in der wir Ihre Situation einordnen und abschätzen, wie wir Ihnen helfen können. Ein konkreter Auftrag kommt erst mit einem schriftlichen Angebot zustande. Erstberatung, Angebot, Leistungserbringung und Rechnungslegung für Privatpersonen erfolgen über unseren Kooperationspartner; Vertragspartei ist damit nicht die Skarpa Digitalforensik GmbH. Für jede Datensicherung ist ein geeigneter Nachweis Ihres Eigentums an den betroffenen Geräten und Konten notwendig (z.B. Rechnung, Einantwortungsurkunde, Verträge...). Wir sichern ausschließlich Daten, welche öffentlich einsehbar sind oder zu welchen Sie nachweislich einen berechtigten Zugang besitzen.