Geld in Kryptowährungen verloren?

Anlagebetrug über eine gefälschte Trading-Plattform, eine Erpressung mit Bitcoin-Forderung oder der Verdacht, dass Vermögen in Krypto-Assets verschoben wurde: Transaktionen in der Blockchain lassen sich nachverfolgen. Wir analysieren die Geldflüsse und dokumentieren die Ergebnisse gerichtsfest – für Anzeige, Zivilverfahren oder die Arbeit Ihrer Kanzlei.

Was Kryptowährungsforensik leistet

Bitcoin und die meisten anderen Kryptowährungen sind pseudonym: Jede Transaktion wird dauerhaft und öffentlich in der Blockchain gespeichert. Wer eine Zahlung erhalten hat, lässt sich daraus zwar nicht direkt ablesen – der Weg des Geldes von Adresse zu Adresse aber schon.

Kryptowährungsforensik nutzt genau das: Wir verfolgen Transaktionen über mehrere Stationen, erkennen Verschleierungsmuster und identifizieren die Punkte, an denen das Geld die Blockchain verlässt – typischerweise eine Handelsplattform (Exchange), bei der der:die Empfänger:in Kundendaten hinterlegen musste. Solche Punkte sind der Ansatz für Auskunftsersuchen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten.

Für wen

Kryptowährungsforensik beauftragen bei uns Betroffene selbst ebenso wie deren Rechtsvertretung:

  • Privatpersonen nach Anlagebetrug über gefälschte Trading-Plattformen, nach Zahlungen an vermeintliche Bekanntschaften aus Messengern und sozialen Netzwerken oder bei Erpressung mit Zahlungsforderung in Bitcoin.

  • Anwaltskanzleien, die Geschädigte vertreten oder in Wirtschaftscausen verdecktes bzw. verschobenes Vermögen aufspüren wollen (Asset Tracing).

  • Unternehmen und Versicherungen bei Veruntreuung, nach Ransomware-Zahlungen oder beim Verdacht, dass Vermögenswerte in Krypto-Assets verbracht wurden.

  • Erben und Verlassenschaftsverfahren, wenn Krypto-Vermögen eines Verstorbenen gesichert und zugänglich gemacht werden soll.

Was wir tun

Transaktionsanalyse (Krypto-Tracing). Wir verfolgen Zahlungen in Bitcoin, Ethereum und Stablecoins wie USDT durch die Blockchain – auch über viele Zwischenadressen hinweg.

Identifikation von Ansatzpunkten. Wir stellen fest, wo Beträge bei Exchanges oder anderen Dienstleistern eingezahlt wurden. Diese unterliegen in vielen Ländern Identifizierungspflichten und sind damit der zentrale Anknüpfungspunkt für Behörden.

Beweissicherung. Chatverläufe, Plattform-Oberflächen, Überweisungsbelege und Wallet-Daten sichern wir unter Wahrung der Beweismittelkette (Chain of Custody) – siehe auch begleitete Beweissicherung.

OSINT-Recherchen. Ergänzend erheben wir öffentlich verfügbare Informationen zu Plattformen, Wallet-Adressen und beteiligten Akteuren.

Berichte und Gutachten. Die Ergebnisse fassen wir in einem nachvollziehbaren Bericht zusammen – als Beilage zur Strafanzeige, als Arbeitsgrundlage für Ihre Kanzlei oder als gerichtsfestes Sachverständigengutachten.

Sicherung von Krypto-Vermögen. In Verlassenschaften und Wirtschaftscausen unterstützen wir bei der frühzeitigen Sicherung von Geräten, Wallets, Seed-Phrasen und Authenticator-Geräten, bevor Zugänge verloren gehen.

Wir arbeiten dabei nach dem Sorgfaltsmaßstab, der für Sachverständige gilt.

Was eine Analyse leisten kann – und was nicht

Eine Tracing-Analyse zeigt, wohin Geld geflossen ist, und schafft die Grundlage für rechtliche Schritte. Sie ist keine Rückholung: Ob Vermögen tatsächlich zurückgeführt werden kann, hängt davon ab, ob der:die Empfänger:in identifizierbar ist, wo die betroffene Exchange ihren Sitz hat und wie Behörden und Gerichte weiter vorgehen.

Je früher die Analyse beginnt, desto besser stehen die Chancen – solange Beträge noch bei einer Plattform liegen, können Behörden dort ansetzen.

Wir sagen Ihnen nach der Erstabklärung offen, ob eine Analyse in Ihrem Fall sinnvoll ist. Bei kleineren Schäden kann die bessere Empfehlung sein, mit unserer Unterstützung Anzeige zu erstatten, ohne eine umfangreiche Untersuchung zu beauftragen.

Wie ein Bericht in einem Verfahren gewürdigt wird, entscheidet das Gericht.

Vorsicht vor Rückhol-Versprechen (Recovery-Scams)

Wer durch Krypto-Betrug Geld verloren hat, wird häufig ein zweites Mal kontaktiert: Angebliche Agenturen oder Kanzleien versprechen, das verlorene Geld gegen Vorauszahlung zurückzuholen. Diese „Recovery-Angebote" stammen oft von denselben Tätergruppen oder von Trittbrettfahrern.

Zur Einordnung: Niemand kann die Rückholung von Kryptowährungen garantieren – auch wir nicht. Seriöse Anbieter nennen überprüfbare Qualifikationen und transparente Kosten.

Was wir bieten

  • Tracing-Bericht – nachvollziehbare Darstellung der Geldflüsse mit Transaktions-IDs, Adressen und identifizierten Ansatzpunkten.

  • Sachverhaltsdarstellung für die Strafanzeige – technisch fundiert, in der Form, die Polizei und Staatsanwaltschaft erwarten.

  • Gerichtsfestes Sachverständigengutachten für Zivil- oder Strafverfahren.

  • Zuarbeit für Kanzleien – technische Grundlage für Auskunftsersuchen, Sicherungsanträge und die Kommunikation mit Exchanges.

  • Beratung zum weiteren Vorgehen – auch zur Absicherung verbliebener Konten und Wallets.

Erfahrung aus der Arbeit für Gerichte und Behörden

Hinter Skarpa stehen Sachverständige für Digitalforensik, die regelmäßig für Gerichte und Behörden tätig sind. Dieselbe sorgfältige, nachvollziehbare Arbeitsweise, die vor Gericht Bestand haben muss, liegt auch der Analyse zugrunde – in der für Ihr Anliegen passenden Größenordnung.

Wir berichten, was wir feststellen. Und wir empfehlen keine große Untersuchung, wenn ein kleiner Schritt genügt.

So läuft es ab

Kontakt. Am besten über unser Formular. Bitte zahlen Sie ab jetzt nichts mehr an die Plattform ein – auch keine angeblichen Steuern oder Freigabegebühren.

Kostenpflichtige Erstberatung. Wir sichten vorhandene Unterlagen: Transaktions-IDs, Wallet-Adressen, Chatverläufe, Einzahlungsbelege. Daraus ergibt sich eine erste Einschätzung.

Scoping & Auftrag. Klarer Umfang und ein Kostenvoranschlag vor Beginn der Analyse. Eine tatsächliche Beauftragung erfolgt erst danach.

Analyse & Bericht. Tracing, Beweissicherung und Dokumentation in der vereinbarten Tiefe.

Weitere Schritte. Anzeige, zivilrechtliche Verfolgung oder Übergabe an Ihre Kanzlei – wir bleiben auf Wunsch eingebunden.

Häufige Fragen

Ist Bitcoin nicht anonym?
Nein, pseudonym. Alle Transaktionen sind dauerhaft öffentlich gespeichert. Die Verbindung zu einer Person entsteht meist dort, wo Kryptowährung gekauft oder ausgezahlt wird – bei Plattformen mit Identifizierungspflicht.

Die Plattform zeigt Gewinne an, verlangt aber Gebühren vor der Auszahlung. Ist das seriös?
Das ist ein typisches Muster von Anlagebetrug. Die angezeigten Gewinne existieren in der Regel nicht. Zahlen Sie keine weiteren Beträge ein und sichern Sie alle Unterlagen.

Bekomme ich mein Geld zurück?
Das kann Ihnen seriös niemand zusagen. Eine Analyse verbessert die Ausgangslage für Anzeige und Rechtsverfolgung; die Rückführung selbst läuft über Behörden, Gerichte und Plattformen.

Lohnt sich eine Analyse bei kleinen Beträgen?
Nicht immer. Das sprechen wir in der Erstabklärung offen an – manchmal ist die Anzeige ohne umfangreiche Analyse der wirtschaftlich sinnvollere Weg.

Was sollte ich jetzt keinesfalls tun?
Keine weiteren Zahlungen leisten, keine „Recovery-Angebote" annehmen, keine Unterlagen oder Chatverläufe löschen und Zugangsdaten zu eigenen Wallets an niemanden weitergeben.

Erstabklärung anfragen

Schildern Sie uns kurz, was passiert ist – wir sichten Ihre Unterlagen und sagen Ihnen, ob eine Analyse in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Für Unternehmen und Behörden

Sie klären Ihren Fall im direkten Gespräch mit einem Sachverständigen, wir übermitteln Ihnen in Folge ein schriftliches Angebot. Je nach Situation erfolgen Angebotslegung, Leistungserbringung und Rechnungslegung über Kooperationspartner. Behörden können einen unserer Sachverständigen direkt über eine gerichtliche Bestellung heranziehen.

Für Privatpersonen

Jede Beauftragung beginnt mit einer kostenpflichtigen Erstberatung, in der wir Ihre Situation einordnen und abschätzen, wie wir Ihnen helfen können. Ein konkreter Auftrag kommt erst mit einem schriftlichen Angebot zustande. Erstberatung, Angebot, Leistungserbringung und Rechnungslegung für Privatpersonen erfolgen über unseren Kooperationspartner; Vertragspartei ist damit nicht die Skarpa Digitalforensik GmbH. Für jede Datensicherung ist ein geeigneter Nachweis Ihres Eigentums an den betroffenen Geräten und Konten notwendig (z.B. Rechnung, Einantwortungsurkunde, Verträge...). Wir sichern ausschließlich Daten, welche öffentlich einsehbar sind oder zu welchen Sie nachweislich einen berechtigten Zugang besitzen.