Beweise forensisch sichern – bevor der Streit beginnt

Zeichnet sich eine Auseinandersetzung ab, liegen die entscheidenden Beweise oft auf einem Handy, einem Laptop oder in einem Online-Konto. Meist sind diese aber leicht veränderbar. Wir sichern sie nach allgemein anerkannter forensischer Methodik und mit lückenloser Dokumentation, solange das noch möglich ist.

Dies ist für Sie nützlich, wenn...

  • sich eine Trennung, eine Kündigung, ein Gesellschafter- oder Erbstreit abzeichnet,

  • wichtige Nachrichten, Dateien, Verläufe oder Zugriffe auf einem Gerät oder in einem Online-Konto liegen,

  • Sie befürchten, dass diese Spuren verschwinden oder ihre Beweiskraft später angezweifelt werden könnte.

Der häufigste Fehler

Rückt ein Streit näher, schwächen viele Betroffene ihre Beweislage unbeabsichtigt selbst:

  • Screenshots wirken überzeugend, sind aber leicht anzufechten: ohne belastbaren Zeitstempel, ohne Metadaten und jederzeit nachstellbar. Vor Gericht kommt ihnen daher wenig Gewicht zu.

  • Die Gegenseite zur Rede stellen löst häufig genau das aus, was man verhindern wollte: Nachrichten werden zurückgerufen, Konten gelöscht.

  • Die weitere Benutzung des Geräts überschreibt gelöschte Daten nach und nach. Sie sind dann in aller Regel endgültig verloren.

  • Handy-Shops und Datenrettungsdienste stellen Daten mitunter wieder her, jedoch ohne forensische Dokumentation und lückenlose Nachvollziehbarkeit. Die Beweismittelkette ist damit unterbrochen.

Das Zeitfenster für eine saubere Sicherung ist kurz. Ist der ursprüngliche Zustand einmal verändert, lässt er sich kaum wiederherstellen.

Beweissicherung – Schritt für Schritt

  1. Sie kontaktieren uns. Am besten per Formular oder E-Mail, wir melden uns in Kürze bei Ihnen!

  2. (Kostenpflichtiges) Erstberatung & Einordnung. Wir klären gemeinsam, was relevant ist, was sich mit vertretbarem Aufwand sichern lässt und in welcher Reihenfolge. Sie erfahren früh, ob sich der Aufwand in Ihrem Fall lohnt.

  3. Forensische Sicherung. Soweit technisch möglich, erstellen wir eine bitgenaue Kopie (forensisches Image) des Geräts oder Datenbestands – schreibgeschützt und ohne Veränderung des Originals. Hash-Werte belegen, dass die Kopie unverändert bleibt.

  4. Lückenlose Dokumentation. Jeder Schritt wird protokolliert (Chain of Custody / Beweismittelkette): wer, wann, was, womit. Diese Nachvollziehbarkeit entscheidet später über die Verwertbarkeit.

  5. Übergabe & schriftliche Einschätzung. Sie erhalten eine verständliche Zusammenfassung: was gesichert wurde, in welchem Zustand, und welche Optionen Sie nun haben.

Wir sichern von Beginn an nach dem Standard, den ein gerichtliches Gutachten verlangt. Kommt es zum Verfahren, dient die Sicherung unmittelbar als Grundlage – nichts muss nachgeholt werden.

Was diese Leistung ist – und was nicht

Das ist sie: die dokumentierte, gerichtsfeste Sicherung Ihrer digitalen Beweismittel und eine nachvollziehbare Grundlage für alle weiteren Schritte.

Das ist sie (noch) nicht: ein vollständiges Sachverständigengutachten mit Befund, Interpretation von Daten und Bewertung. Ein solches Gutachten ist der nächste, deutlich aufwendigere Schritt – die Beweissicherung ist dessen erste Stufe.

Ob ein Beweismittel zugelassen und wie es gewichtet wird, entscheidet das Gericht. Eine methodisch saubere, dokumentierte Sicherung erhöht jedoch die Belastbarkeit Ihrer Beweise erheblich.

Geht es konkret um die Vorbereitung einer Anzeige, ist die Seite Beweise für Ihre Anzeige der passendere Einstieg.

Gerichtsfeste Datensicherung nach Stand der Technik

Hinter Skarpa stehen Sachverständige für Digitalforensik, die regelmäßig für Gerichte und Behörden tätig sind. Die Belastbarkeit einer Beweissicherung hängt von der Methodik und von der Qualifikation der durchführenden Person ab. Wir sichern nach denselben Verfahren, die auch einer gerichtlichen Begutachtung zugrunde liegen. Wir arbeiten dabei nach dem Sorgfaltsmaßstab, der für Sachverständige gilt.

Typische Situationen

Geschäftlich: Verdacht auf Datendiebstahl durch Mitarbeiter:innen, Geheimnisverrat, Beweissicherung vor einer Kündigung.

Privat: Trennung und Obsorge, Erbstreitigkeiten, Dokumentation bei Belästigung.

Wenn Sie aktuell von Stalking oder Gewalt betroffen sind, zählt zuerst Ihre Sicherheit. Polizei: 133 · Frauenhelpline: 0800 222 555 · Männernotruf: 0800 246 247 · Opfer-Notruf: 0800 112 112

Wie ist der Ablauf?

Jede Beweissicherung beginnt mit einer kostenpflichtigen Erstberatung. Dabei klären wir Ihre Situation, schätzen Aufwand und Erfolgsaussichten ein und nennen einen Kostenvoranschlag für die Sicherung. Eine tatsächliche Beauftragung erfolgt erst danach. Kontaktieren Sie uns für eine Terminvereinbarung.

Wichtiger Hinweis: Für jede Sicherung benötigen wir einen geeigneten Nachweis Ihrer Berechtigung an Datenträger und Daten, etwa eine Rechnung mit Ihrem Namen, eine Einantwortungsurkunde, Verträge oder eine Bestätigung der privaten Nutzung.

Häufige Fragen

Was kostet das?
Der Aufwand unterscheidet sich je nach Datenträger und Umfang erheblich. Sobald Geräteart und Umfang feststehen – oft schon in der Erstberatung – nennen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag.

Vielleicht kommt es gar nicht vor Gericht – brauche ich das dann?
Meist ist die Sicherung trotzdem sinnvoll: Sie erhalten sich Ihre Optionen, ohne sich festzulegen. Kommt es nicht zum Streit, ist wenig verloren. Kommt es dazu, liegt die Grundlage bereits vor – nachholen lässt sie sich zu diesem Zeitpunkt oft nicht mehr.

Reicht nicht ein Screenshot?
Als persönliche Erinnerung ja. Als Beweismittel selten: Echtheit, Zeitpunkt und Herkunft eines Screenshots sind nicht nachweisbar, der Inhalt leicht manipulierbar. Daher ist ein Screenshot als Beweismittel leicht anzufechten. Eine forensische Sicherung belegt genau diese Punkte.

Erfährt die Gegenseite davon?
Die Sicherung erfolgt diskret. Wir sichern ausschließlich Geräte und Konten, zu denen Sie nachweislich berechtigt sind.

Ist das schon ein Gutachten?
Nein, aber die methodisch saubere Vorstufe dazu. Kommt es zum Verfahren, baut das Gerichtsgutachten unmittelbar darauf auf.

Was, wenn ich das Gerät noch brauche?
In vielen Fällen können wir sichern und das Gerät zeitnah zurückgeben. Das hängt vom Datenträger und den zu sichernden Daten ab; den Ablauf besprechen wir in der Erstberatung im Detail.

Erstberatung anfragen

Vereinbaren Sie einen Termin und schildern Sie uns Ihre Situation. Wir klären, was sich sichern lässt, ob der Aufwand in Ihrem Fall sinnvoll ist, und nennen Ihnen einen Kostenvoranschlag.

Für Unternehmen und Behörden

Sie klären Ihren Fall im direkten Gespräch mit einem Sachverständigen, wir übermitteln Ihnen in Folge ein schriftliches Angebot. Je nach Situation erfolgen Angebotslegung, Leistungserbringung und Rechnungslegung über Kooperationspartner. Behörden können einen unserer Sachverständigen direkt über eine gerichtliche Bestellung heranziehen.

Für Privatpersonen

Jede Beauftragung beginnt mit einer kostenpflichtigen Erstberatung, in der wir Ihre Situation einordnen und abschätzen, wie wir Ihnen helfen können. Ein konkreter Auftrag kommt erst mit einem schriftlichen Angebot zustande. Erstberatung, Angebot, Leistungserbringung und Rechnungslegung für Privatpersonen erfolgen über unseren Kooperationspartner; Vertragspartei ist damit nicht die Skarpa Digitalforensik GmbH. Für jede Datensicherung ist ein geeigneter Nachweis Ihres Eigentums an den betroffenen Geräten und Konten notwendig (z.B. Rechnung, Einantwortungsurkunde, Verträge...). Wir sichern ausschließlich Daten, welche öffentlich einsehbar sind oder zu welchen Sie nachweislich einen berechtigten Zugang besitzen.