Beweise für Ihre Anzeige – richtig vorbereitet

Ob eine Anzeige zu Ermittlungen führt, hängt wesentlich davon ab, wie gut Sachverhalt und Beweise aufbereitet sind. Wir haben viele Betroffene auf dem Weg zur Anzeige begleitet und wissen aus der Sachverständigen-Praxis, worauf es dabei ankommt: gerichtsfest gesicherte Beweise und eine nachvollziehbare Chronologie.

Dies ist für Sie nützlich, wenn...

  • Sie vermuten, dass eine Straftat erfolgte, zu welcher digitalen Spuren existieren könnten: Zugriff auf Ihr E-Mail- oder Bankkonto, Betrug im Internet, Erpressung, heimliche Überwachung Ihres Handys oder anhaltende Belästigung über Nachrichten.

  • Sie unsicher sind, ob sich eine Anzeige lohnt und welche Unterlagen Sie dafür brauchen.

  • Sie befürchten, dass Beweise verloren gehen oder Ihre Schilderung bei der Polizei nicht greifbar genug ist.

Warum viele Anzeigen ins Leere laufen

Ermittlungsverfahren werden häufig eingestellt, wenn die Beweislage dünn ist. Aus unserer Erfahrung scheitern Anzeigen meist an vermeidbaren Fehlern, die vor der Anzeige passieren:

  • Screenshots als einziger Beleg. Ohne belastbaren Zeitstempel und Metadaten sind sie leicht anzufechten und tragen als Beweismittel wenig.

  • Das Gerät wird weiterbenutzt. Gelöschte Nachrichten und Spuren werden dabei nach und nach überschrieben und sind dann meist endgültig verloren.

  • Konten werden „aufgeräumt". Wer vor der Anzeige Passwörter ändert, Weiterleitungen löscht und Geräte abmeldet, vernichtet oft genau die Protokolle, die den Zugriff belegen würden.

  • Die Schilderung ist ungeordnet. Viele Einzelheiten, keine Chronologie, keine Zuordnung von Beleg zu Ereignis: Ein solcher Fall ist für Ermittlungsbehörden schwer zu greifen.

Das Zeitfenster für eine saubere Sicherung ist kurz. Auch Provider bewahren Protokolle nur begrenzte Zeit auf.

Unsere Unterstützung Schritt für Schritt

  1. Ihre Anfrage. Am besten per Formular oder E-Mail - wir melden uns bei Ihnen!

  2. Kostenpflichtige Erstberatung & Einordnung. Wir klären im Detail, was vorliegt, welche Beweise existieren und was sich mit vertretbarem Aufwand sichern lässt. Sie erfahren früh und ehrlich, ob sich der Aufwand in Ihrem Fall lohnt.

  3. Gerichtsfeste Sicherung. Wir sichern die relevanten Daten – Nachrichten, Konten, Protokolle, bei Bedarf ganze Geräte – nach forensischer Methodik und mit lückenloser Dokumentation (Chain of Custody / Beweismittelkette).

  4. Chronologie & Sachverhaltsdarstellung. Wir bringen die Ereignisse in eine geordnete Abfolge: was ist wann passiert, und welcher Beleg gehört zu welchem Ereignis.

  5. Schriftliche Zusammenfassung. Sie erhalten ein verständliches Dokument, das Sie Ihrer Anzeige beilegen können. Die gesicherten Beweise bleiben für ein späteres Verfahren verwertbar.

Was diese Leistung ist – und was nicht

Das ist sie: die gerichtsfeste Sicherung Ihrer digitalen Beweise und eine geordnete, nachvollziehbare Aufbereitung des Sachverhalts, auf der Anzeige und weitere Schritte aufbauen können.

Das ist sie nicht: Rechtsberatung. Wir erstatten die Anzeige nicht für Sie und beurteilen nicht, ob ein Verhalten strafbar ist. Für rechtliche Fragen ist Ihre Rechtsvertretung zuständig; unsere Unterlagen dienen als Grundlage. Ob und wie ermittelt wird, entscheiden Polizei und Staatsanwaltschaft. Ob ein Beweismittel im Verfahren zugelassen und wie es gewichtet wird, entscheidet das Gericht.

Erfahrung aus vielen Fällen

Hinter Skarpa stehen Sachverständige für Digitalforensik, die regelmäßig für Gerichte und Behörden tätig sind. Wir haben viele Betroffene bis zur Anzeige begleitet und wissen aus dieser Praxis, wie Beweismittel im Verfahren geprüft werden und woran sie scheitern.

Diese Erfahrung nützt Ihnen in beide Richtungen: Wir bereiten Ihre Unterlagen so auf, dass Ermittlungsbehörden damit arbeiten können. Und wir sagen Ihnen ebenso offen, wenn die Beweislage für eine Anzeige voraussichtlich nicht ausreicht, bevor Sie weiteres Geld investieren.

Typische Situationen

  • Jemand hat sich Zugriff auf Ihr E-Mail-, Bank- oder Social-Media-Konto verschafft.

  • Sie wurden beim Online-Kauf oder bei einer Geldanlage betrogen.

  • Auf Ihrem Handy wurde Stalkerware gefunden oder Sie werden heimlich überwacht.

  • Sie werden mit intimen Aufnahmen oder gestohlenen Daten erpresst.

  • Sie werden über Nachrichten oder soziale Medien anhaltend belästigt oder bedroht.

Wenn Sie aktuell von Stalking oder Gewalt betroffen sind, zählt zuerst Ihre Sicherheit. Polizei: 133 · Frauenhelpline: 0800 222 555 · Männernotruf: 0800 246 247 · Opfer-Notruf: 0800 112 112

Wichtiger Hinweis

Für jede Datensicherung benötigen wir einen geeigneten Nachweis Ihrer Berechtigung an Datenträger und Daten, etwa eine Rechnung mit Ihrem Namen, Verträge oder eine Bestätigung der privaten Nutzung. Wir sichern ausschließlich Geräte und Konten, zu denen Sie nachweislich berechtigt sind.

Häufige Fragen

Was kostet das?
Der Aufwand unterscheidet sich je nach Fall erheblich. Sobald feststeht, welche Daten zu sichern sind – oft schon in der Erstberatung – nennen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag.

Muss ich schon sicher sein, dass ich Anzeige erstatte?
Nein. Die Sicherung erhält Ihre Optionen: Entscheiden Sie sich gegen die Anzeige, haben Sie dennoch dokumentiert, was vorgefallen ist. Entscheiden Sie sich später dafür, liegt die Grundlage bereits vor – nachholen lässt sie sich zu diesem Zeitpunkt oft nicht mehr.

Reicht nicht ein Screenshot?
Für die erste Schilderung bei der Polizei ja. Als Beweismittel selten: Echtheit, Zeitpunkt und Herkunft eines Screenshots sind oft nicht nachweisbar und daher leicht anzufechten. Eine forensische Sicherung belegt genau diese Punkte.

Kann die Polizei die Beweise nicht selbst sichern?
Bei fremden Geräten und Konten kann das nur sie. Ihre eigenen Geräte und Konten sichern Sie besser vor der Anzeige: Bis Ermittlungen anlaufen, vergeht Zeit, in der Daten verloren gehen können. Eine gut aufbereitete Anzeige erleichtert es den Ermittlungsbehörden zudem, den Fall aufzugreifen.

Wie schnell muss ich handeln?
Möglichst bald. Die weitere Benutzung von Geräten überschreibt gelöschte Daten, und Anbieter bewahren Protokolle nur für begrenzte Zeit auf. Bis zur Klärung gilt: das betroffene Gerät möglichst wenig benutzen und an Konten nichts verändern.

Erstberatung anfragen

Vereinbaren Sie einen Termin und schildern Sie uns Ihre Situation. Wir sagen Ihnen, welche Beweise sich sichern lassen, ob der Aufwand in Ihrem Fall sinnvoll ist, und nennen Ihnen einen Kostenvoranschlag.

Für Unternehmen und Behörden

Sie klären Ihren Fall im direkten Gespräch mit einem Sachverständigen, wir übermitteln Ihnen in Folge ein schriftliches Angebot. Je nach Situation erfolgen Angebotslegung, Leistungserbringung und Rechnungslegung über Kooperationspartner. Behörden können einen unserer Sachverständigen direkt über eine gerichtliche Bestellung heranziehen.

Für Privatpersonen

Jede Beauftragung beginnt mit einer kostenpflichtigen Erstberatung, in der wir Ihre Situation einordnen und abschätzen, wie wir Ihnen helfen können. Ein konkreter Auftrag kommt erst mit einem schriftlichen Angebot zustande. Erstberatung, Angebot, Leistungserbringung und Rechnungslegung für Privatpersonen erfolgen über unseren Kooperationspartner; Vertragspartei ist damit nicht die Skarpa Digitalforensik GmbH. Für jede Datensicherung ist ein geeigneter Nachweis Ihres Eigentums an den betroffenen Geräten und Konten notwendig (z.B. Rechnung, Einantwortungsurkunde, Verträge...). Wir sichern ausschließlich Daten, welche öffentlich einsehbar sind oder zu welchen Sie nachweislich einen berechtigten Zugang besitzen.