eDiscovery: elektronische Beweismittelerhebung für Unternehmen
Müssen Dokumente, E-Mails und Datenbanken im Rahmen einer internen Untersuchung, eines Gerichtsverfahrens oder einer behördlichen Anfrage gesichtet und ausgewertet werden, genügt eine interne Suche nicht. Wir übernehmen die forensische Sicherung, technische Begleitung und strukturierte Aufbereitung – in enger Abstimmung mit Ihrer Rechtsberatung und unseren Wirtschaftsforensik-Partnern.
Typische Anlässe für eDiscovery
Vieles kann dazu führen, dass die Nadel im Heuhaufen - also das eine Mail oder das eine Dokument unter Millionen - gefunden werden muss:
Interner Verdachtsfall – Gesellschafterstreitigkeit, Mitarbeiterkriminalität, Betrug, Unterschlagung, Datenmissbrauch
Zivilrechtliche Auseinandersetzung – Beweis- und Dokumentensicherung für laufende oder drohende Verfahren
Behördliche Untersuchung – Anfragen von Staatsanwaltschaft, Regulatoren oder Behörden (z.B. im Wettbewerbsrecht)
Compliance-Untersuchung – interne Aufklärung bei Verdacht auf Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien
M&A Due Diligence – elektronische Sichtung von Vertragsunterlagen und Kommunikation
Warum eDiscovery-Systeme einen gewichtigen Vorteil bringen
Große Datenbestände – E-Mail-Postfächer, Fileshares, Chatverläufe – lassen sich mit herkömmlicher Hardware und manueller Sichtung in angemessener Zeit oft gar nicht durchsuchen. eDiscovery-Systeme sind für genau diese Datenmengen ausgelegt und liefern Ergebnisse in einer Geschwindigkeit, die mit klassischen Mitteln nicht erreichbar wäre. Gleichzeitig führen sie die relevanten, gefilterten Daten aus unterschiedlichen Quellen an einem zentralen Ort zusammen, statt sie über verschiedene Systeme verstreut zu lassen. Die Benutzeroberfläche ist dabei so gestaltet, dass auch technische Laien sie bedienen können – dadurch lassen sich nicht-technische Fachleute und die Rechtsberatung direkt und ohne Umweg in die Auswertung einbeziehen.
Warum externe Begleitung entscheidend ist
Interne Mitarbeitende, die eigene Systeme durchsuchen, sind befangen und greifen mitunter auf Daten zu, für die keine ausreichende Rechtsgrundlage besteht. Das gefährdet die Verwertbarkeit der Ergebnisse und schafft zusätzliche Haftungsrisiken.
Eine externe, unabhängige Stelle dokumentiert den Prozess nachvollziehbar, wahrt die Verhältnismäßigkeit und kann die Ergebnisse gegenüber Gerichten, Behörden und Betroffenen vertreten. Für die Verwertbarkeit von Beweismitteln ist das häufig entscheidend.
Was wir erheben und verarbeiten
Wir erschließen die Datenquellen, die in der Praxis relevant sind – auch schwierige:
E-Mail-Postfächer – Microsoft 365, Exchange, Google Workspace, lokale PST/OST-Archive
Dokumentenablagen – SharePoint, OneDrive, Teams, Netzlaufwerke
Datenbanken – SQL-Systeme, CRM, ERP, proprietäre oder exotische Systeme
Endgeräte wie z.B. Smartphones – lokale Dateien, gelöschte Inhalte, Kommunikationsdaten
Backup-Bestände – soweit zugänglich und im Auftrag erforderlich, auf Band, in der Cloud oder auf lokalen Storages
Wie wir vorgehen
Erstberatung & Scoping. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Rechtsberatung klären wir Anlass, Umfang und Rechtsgrundlage. Je nach Situation und Sachverhalt ziehen wir frühzeitig die passenden ergänzenden Sachverständigen (z.B. bei Wirtschaftsdelikten) hinzu.
Forensische Datensicherung. Wir sichern die relevanten Datenbestände revisionssicher, vollständig und gerichtsfest dokumentiert.
Verarbeitung im eDiscovery-System. Indexierung, Deduplizierung, Keyword-Suche, Filterung und Review-Workflows in einer professionellen Plattform. Optional ist externer Zugang über eine Weboberfläche möglich.
Auswertung & Übergabe. Die aufbereiteten Daten werden einem (externen) Review-Team zur Verfügung gestellt. Ergebnisse werden gemeinsam mit der Rechtsberatung und gegebenenfalls den interdisziplinären Sachverständigen besprochen und in verwertbarer Form übergeben. Wir unterstützen durchgehend auf der technischen Ebene.
Wirtschaftsforensik & Sachverständige
Skarpa arbeitet in ständiger, täglicher Kooperation mit einem erfahrenen Wirtschaftsforensik-Team, interdisziplinären Fachleuten und Sachverständigen. Berührt ein eDiscovery-Auftrag z.B. wirtschaftsstrafrechtliche Fragestellungen, steht dieses Team unmittelbar zur Verfügung – ohne Koordinationsaufwand für Sie.
Diese direkte Verbindung von Digitalforensik und Wirtschaftsforensik ist in der Praxis selten und macht bei komplexen Untersuchungen einen wesentlichen Unterschied.
Abgrenzung zu DSGVO-Anfragen
eDiscovery und DSGVO-Anfragen nutzen zum Teil dieselbe Technologie, haben aber unterschiedliche Ausgangspunkte: DSGVO-Anfragen kommen von außen – Betroffene verlangen Auskunft, Löschung oder Portabilität. eDiscovery ist intern getrieben – das Unternehmen oder eine Behörde will Sachverhalte aufklären.
Ist Ihr Anlass ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO, finden Sie den richtigen Einstieg auf unserer DSGVO-Anfragen-Seite.
Häufige Fragen
Was kostet das?
Der Aufwand unterscheidet sich je nach Art und Umfang des Auftrags erheblich. Sobald der Umfang feststeht – oft schon in der Erstberatung – nennen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag.
Dürfen wir die Kommunikation unserer Mitarbeitenden überhaupt sichten?
Das hängt von Rechtsgrundlage, Verdachtslage und Verhältnismäßigkeit ab. Wir klären den Rahmen in der Erstberatung gemeinsam mit Ihrer Rechtsberatung – bevor wir irgendetwas erheben.
Können die Ergebnisse vor Gericht verwendet werden?
Revisionssichere Erhebung und ein forensisch dokumentierter Prozess sind die Grundlage dafür. Unsere Sachverständigen können die Ergebnisse auch formal gutachterlich aufbereiten.
Interner Verdachtsfall oder Verfahren — sprechen Sie uns an
Schildern Sie kurz Anlass und betroffene Systeme – wir melden uns für ein erstes Gespräch, gerne auch gemeinsam mit Ihrer Rechtsberatung.
Dieser Themenblock richtet sich an Unternehmen und Behörden.
Für Unternehmen und Behörden
Sie klären Ihren Fall im direkten Gespräch mit einem Sachverständigen, wir übermitteln Ihnen in Folge ein schriftliches Angebot. Je nach Situation erfolgen Angebotslegung, Leistungserbringung und Rechnungslegung über Kooperationspartner. Behörden können einen unserer Sachverständigen direkt über eine gerichtliche Bestellung heranziehen.