DSGVO-Anfragen: strukturiert beantwortet, revisionssicher dokumentiert
Ob Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO, Löschanfrage oder Portabilitätsverlangen: Sobald große Mengen an E-Mails, Dokumenten und Datenbankeinträgen durchsucht, gesichtet und ausgewertet werden müssen, wird aus einem rechtlichen Vorgang ein technisches Vorhaben. Wir übernehmen die Erhebung und Auswertung in einem professionellen eDiscovery-System und bereiten die Ergebnisse gemeinsam mit Ihrer Rechtsberatung auf.
Was eine DSGVO-Anfrage technisch bedeutet
Eine DSGVO-Auskunftsanfrage ist zunächst ein juristischer Vorgang. Technisch bedeutet sie: Postfächer mit jahrelangen E-Mail-Verläufen, Dokumente verteilt über SharePoint, Teams und lokale Laufwerke, Daten in CRM-Systemen, Buchhaltungssoftware oder proprietären Datenbanken.
Ohne strukturierte technische Unterstützung ist eine vollständige und revisionssichere Erhebung kaum möglich. Unvollständige oder fehlerhafte Auskünfte können rechtlich wie reputativ teuer werden, und die 30-Tage-Frist nach Art. 12 DSGVO lässt wenig Spielraum.
Warum externe Begleitung besser ist
Die Durchsuchung eigener Systeme durch interne Mitarbeitende ist technisch anspruchsvoll und datenschutzrechtlich heikel: Wer intern sucht, greift auf personenbezogene Daten zu, für deren Einsichtnahme möglicherweise keine Grundlage besteht. Eine externe Beauftragung vermeidet genau diese Risiken.
Eine unabhängige externe Stelle schafft Distanz, dokumentiert nachvollziehbar und kann das Ergebnis gegenüber Behörden, Betroffenen und Gerichten vertreten.
Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) deckt in vielen dieser Konstellationen die Datenverarbeitung durch einen externen Dritten – zumal sich Verhältnismäßigkeit und die Beschränkung auf das Notwendige durch strukturierte externe Prozesse leichter nachweisen lassen.
Was wir erheben und auswerten können
Wir arbeiten mit Datenquellen, die in der Praxis häufig vorkommen und technisch anspruchsvoll zu erschließen sind:
E-Mail-Postfächer – Microsoft 365, Exchange, Google Workspace, lokale PST/OST-Archive
Dokumentenablagen – SharePoint, OneDrive, Teams, Netzlaufwerke
Datenbanken – SQL-Systeme, CRM, ERP, proprietäre oder exotische Systeme auf Anfrage
Endgeräte – lokale Dateien, gelöschte Inhalte, Kommunikationsdaten
Backup-Bestände – soweit zugänglich und im Auftrag erforderlich
Wie wir vorgehen
Erstberatung & Scoping. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Rechtsberatung klären wir in einer Erstberatung, was erhoben werden muss, welche Rechtsgrundlage greift und wie weit der Auftrag reicht, ehe wir ein Angebot legen.
Datensicherung. Wir sichern die relevanten Datenbestände revisionssicher – vollständig, dokumentiert und ohne Beeinträchtigung laufender Systeme.
Verarbeitung im eDiscovery-System. Die gesicherten Daten werden indexiert, dedupliziert, gefiltert und für den Review aufbereitet.
Auswertung & Übergabe. Wir besprechen die Ergebnisse gemeinsam mit Ihrer Rechtsberatung und liefern die Unterlagen im benötigten Format.
Wirtschaftsforensik & Sachverständige
Skarpa arbeitet in ständiger Kooperation mit einem erfahrenen Wirtschaftsforensik-Team und fachkundigen Sachverständigen. Berührt ein DSGVO-Vorgang wirtschaftsstrafrechtliche Fragen oder Betrugsermittlungen, steht dieser Expertise unmittelbar zur Verfügung.
Geht es nicht um eine Betroffenenanfrage, sondern um einen internen Verdachtsfall, eine behördliche Untersuchung oder eine zivilrechtliche Auseinandersetzung? Dann ist unsere Seite zu eDiscovery der richtige Ausgangspunkt.
Häufige Fragen
Was kostet das?
Der Aufwand unterscheidet sich je nach Art und Umfang des Auftrags erheblich. Sobald der Umfang nach der Erstberatung feststeht, nennen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag.
Dürfen wir die Daten unserer Mitarbeitenden überhaupt durchsuchen?
Das hängt von Rechtsgrundlage, Zweck und Verhältnismäßigkeit ab. Berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist in vielen Konstellationen anwendbar. Wir klären den Rahmen in der Erstberatung gemeinsam mit Ihrer Rechtsberatung.
Wir haben eine DSGVO-Anfrage erhalten und 30 Tage Zeit. Wie schnell können Sie anfangen?
Wir sind auf zeitkritische Aufträge eingestellt. Melden Sie sich so früh wie möglich.
Unsere Daten liegen in einem System, das Sie nicht kennen.
Wir haben Erfahrung mit exotischen und proprietären Systemen. In der Erstberatung klären wir technische Machbarkeit und Aufwand.
DSGVO-Anfrage — lassen Sie uns gemeinsam den Umfang klären
Nutzen Sie unser Formular für eine Terminvereinbarung und schildern Sie kurz Anlass und betroffene Systeme. Wir melden uns für ein erstes Gespräch, gerne auch gemeinsam mit Ihrer Rechtsberatung.
Dieser Themenblock richtet sich an Unternehmen und Behörden.
Für Unternehmen und Behörden
Sie klären Ihren Fall im direkten Gespräch mit einem Sachverständigen, wir übermitteln Ihnen in Folge ein schriftliches Angebot. Je nach Situation erfolgen Angebotslegung, Leistungserbringung und Rechnungslegung über Kooperationspartner. Behörden können einen unserer Sachverständigen direkt über eine gerichtliche Bestellung heranziehen.