Anonyme Drohungen – was jetzt zu tun ist
Drohnachrichten von unbekannten Absender:innen richten sich gegen Privatpersonen ebenso wie gegen Unternehmen und ihre Mitarbeiter:innen. Wichtig zu wissen: Bei einer konkreten Gefahr für Leib und Leben verständigen Sie zuerst die Polizei unter 133. Für alles Weitere gilt – nichts löschen, nicht antworten. Warum, und was sich über anonyme Absender:innen feststellen lässt, erklären wir hier.
Zuerst die Sicherheit, dann die Beweise
Nicht jede Drohung ist tatsächlich strafbar, aber jede ernst zu nehmende Drohung gehört zur Polizei. Enthält eine Nachricht eine konkrete Ankündigung von Gewalt gegen Sie, Ihre Angehörigen oder Ihre Mitarbeiter:innen, verständigen Sie die Polizei unter 133 – vor allen anderen Schritten und unabhängig davon, ob Ihnen die Drohung glaubwürdig erscheint. Die Einschätzung der Gefährdung ist Sache der Behörden, nicht der Technik.
Alles, was auf dieser Seite folgt, betrifft den zweiten Schritt: die Nachrichten so zu behandeln, dass sie als Beweismittel erhalten bleiben und die Ermittlung des:der Absender:in möglich bleibt.
Nichts löschen, nicht antworten, nicht blockieren
Der Reflex ist oft, die Nachricht zu löschen und den:die Absender:in zu blockieren. Bei anonymen Drohungen ist genau das der häufigste Fehler:
Löschen vernichtet Beweise. Mit der Nachricht verschwinden auch die technischen Begleitdaten – bei E-Mails der Header mit Absender- und Zustellinformationen, bei Messenger-Nachrichten Metadaten, die sich später nicht wiederbeschaffen lassen.
Blockieren und Melden kann Spuren beseitigen. Wird ein gemeldetes Konto von der Plattform gelöscht, sind Profil, Profilbilder und Nachrichtenverlauf oft nicht mehr zugänglich – auch für Ermittlungsbehörden nur mehr eingeschränkt.
Antworten warnt den:die Absender:in und liefert ihm die Bestätigung, dass die Drohung ankommt und wirkt.
Lassen Sie den Zustand unverändert, bis die Nachrichten gesichert sind. Ein einfacher Screenshot ist als erste Dokumentation sinnvoll, ersetzt die Sicherung aber nicht: Echtheit, Zeitpunkt und Herkunft eines Screenshots sind leicht anzufechten.
Lässt sich der:die Absender:in ermitteln?
Die ehrliche Antwort: manchmal. Was technisch möglich ist, hängt vom Übertragungsweg ab.
E-Mails enthalten im Header Angaben zu Versandweg und beteiligten Servern. Daraus lässt sich häufig eingrenzen, über welchen Dienst und auf welchem Weg die Nachricht versendet wurde – und ob mehrere Nachrichten vom selben:derselben Urheber:in stammen.
Messenger und soziale Medien geben technisch meist weniger her. Hier zählen Profildaten, Verknüpfungen zu anderen Konten, Zeitmuster und der Inhalt selbst, etwa mitgeteiltes Wissen, das nur ein bestimmter Personenkreis haben kann.
Die Zuordnung zu einer Person gelingt oft erst über Auskünfte von Providern und Plattformen. Diese erhalten nur Strafverfolgungsbehörden – ein Grund mehr, mit gut aufbereiteten Beweisen zur Polizei zu gehen.
Was in Ihrem Fall realistisch ist, sagen wir Ihnen vor einer Beauftragung. Eine Ermittlung des:der Absender:in können wir nicht garantieren; eine gerichtsfeste Sicherung und eine fundierte technische Analyse dessen, was vorliegt, sehr wohl. Ob das Gericht ein Beweismittel zulässt und wie es dieses gewichtet, entscheidet es selbst.
Unsere Unterstützung
Kostenpflichtige Erstberatung & Einordnung. Wir klären, was vorliegt, über welche Kanäle die Drohungen eingehen und was sich mit vertretbarem Aufwand sichern und feststellen lässt.
Gerichtsfeste Sicherung. Wir sichern E-Mails samt Header, Chatverläufe, Profile und zugehörige Metadaten nach forensischer Methodik und mit lückenloser Dokumentation (Etablierung einer Beweismittelkette).
Technische Analyse. Wir werten Header und Metadaten aus, prüfen Zusammenhänge zwischen mehreren Nachrichten und grenzen ein, was sich über Herkunft und Urheber feststellen lässt.
Aufbereitung für Anzeige, Rechtsvertretung oder Gericht. Sie erhalten eine nachvollziehbare schriftliche Darstellung mit Chronologie, die Sie Ihrer Anzeige beilegen oder Ihrer Rechtsvertretung übergeben können. Wir arbeiten dabei nach dem Sorgfaltsmaßstab, der für Sachverständige gilt.
Der rechtliche Rahmen in Österreich
Ob eine Drohung strafbar ist, beurteilen Staatsanwaltschaft und Gericht. Zur Orientierung die wichtigsten Tatbestände:
Gefährliche Drohung (§ 107 StGB): Drohung, um jemanden in Furcht und Unruhe zu versetzen – Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, bei Drohung mit dem Tod oder ähnlich schweren Übeln bis zu drei Jahren.
Beharrliche Verfolgung (§ 107a StGB): fortgesetzte, unzumutbare Beeinträchtigung der Lebensführung, etwa durch wiederholte Kontaktaufnahme („Stalking").
Fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation (§ 107c StGB): fortgesetzte Belästigung oder Bloßstellung über Internet oder Messenger („Cybermobbing").
Erpressung (§ 144 StGB): wenn mit der Drohung eine Forderung verbunden ist.
Wir leisten keine Rechtsberatung und beurteilen nicht, ob ein Verhalten strafbar ist. Unsere Aufgabe ist die technische Seite: Beweise sichern, analysieren und so aufbereiten, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Ihr Rechtsanwalt damit arbeiten können.
Für Unternehmen
Drohungen gegen Geschäftsführung, Mitarbeiter:innen oder das Unternehmen selbst – etwa nach einer Kündigung, im Zuge eines Konflikts mit der Kundschaft oder als Vorstufe einer Erpressung – verlangen ein strukturiertes Vorgehen: Wer muss informiert werden, was wird gesichert, wann werden Behörden eingebunden?
Wir unterstützen Sie dabei diskret: mit der gerichtsfesten Sicherung der eingegangenen Nachrichten, der technischen Analyse, der Abstimmung mit Ihrer IT und auf Wunsch mit einer revisionssicheren Dokumentation für interne Zwecke, Versicherung oder Behörden. Geht die Drohung mit einem Angriff auf Ihre Systeme einher, greift unsere Digital Incident Response.
Erfahrung aus der Arbeit für Gerichte und Behörden
Hinter Skarpa stehen Sachverständige für Digitalforensik, die regelmäßig für Gerichte und Behörden tätig sind. Dieselbe sorgfältige, nachvollziehbare Arbeitsweise, die vor Gericht Bestand haben muss, liegt auch der Beweissicherung zugrunde – in der für Ihr Anliegen passenden Größenordnung.
Wir berichten, was wir feststellen. Und wir empfehlen keine große Untersuchung, wenn ein kleiner Schritt genügt.
Wenn die Drohung aus dem persönlichen Umfeld kommt
Hinter anonymen Drohungen steht nicht selten eine Person aus dem Umfeld – ein:e frühere:r Partner:in, ein:e Bekannte:r, ein:e ehemalige:r Mitarbeiter:in. Sind die Drohungen Teil von Kontrolle, Stalking oder Gewalt in einer Beziehung, geht Ihre Sicherheit jeder Beweissicherung vor.
Diese Stellen helfen kostenlos, vertraulich und unabhängig von uns:
Bei akuter Gefahr: Polizei 133 (oder 112)
Frauenhelpline gegen Gewalt — 0800 222 555
Täglich rund um die Uhr, kostenlos und anonym. frauenhelpline.atMännernotruf — 0800 246 247
Opfer-Notruf — 0800 112 112
Anlaufstelle für Opfer von Straftaten (Mo–Fr 8–20 Uhr). opfer-notruf.at
Häufige Fragen
Kann man wirklich herausfinden, wer dahintersteckt?
Manchmal ja, manchmal nicht. Bei E-Mails lässt sich der Versandweg oft gut eingrenzen; bei Messenger-Konten hängt vieles von Profildaten, Mustern und behördlichen Auskünften ab. Was in Ihrem Fall realistisch ist, sagen wir Ihnen in der Erstberatung – bevor hohe Kosten entstehen.
Soll ich den:die Absender:in blockieren?
Erst nach der forensischen Sicherung. Blockieren oder Melden kann dazu führen, dass Profil und Verlauf verschwinden, bevor sie gesichert sind.
Reichen Screenshots für die Anzeige?
Für die erste Schilderung ja. Als Beweismittel sind sie schwach, weil Echtheit und Zeitpunkt nicht belegbar sind. Eine forensische Sicherung schließt diese Lücke.
Die Drohungen kommen über immer neue Konten. Bringt eine Sicherung dann etwas?
Gerade dann. Über Header, Metadaten, Formulierungen und Zeitmuster lässt sich oft belegen, dass die Nachrichten vom selben Urheber stammen – ein wesentlicher Punkt für Anzeige und Verfahren, etwa bei beharrlicher Verfolgung.
Was kostet das?
Der Aufwand hängt von Zahl und Art der Kanäle ab. Nach der Erstberatung erhalten Sie einen Kostenvoranschlag.
Erstberatung anfragen
Schildern Sie uns, was Sie erhalten haben – wir sagen Ihnen, was sich sichern und feststellen lässt, und nennen Ihnen einen Kostenvoranschlag. Bei akuter Gefahr wenden Sie sich bitte zuerst an die Polizei (133).
Für Unternehmen und Behörden
Sie klären Ihren Fall im direkten Gespräch mit einem Sachverständigen, wir übermitteln Ihnen in Folge ein schriftliches Angebot. Je nach Situation erfolgen Angebotslegung, Leistungserbringung und Rechnungslegung über Kooperationspartner. Behörden können einen unserer Sachverständigen direkt über eine gerichtliche Bestellung heranziehen.
Für Privatpersonen
Jede Beauftragung beginnt mit einer kostenpflichtigen Erstberatung, in der wir Ihre Situation einordnen und abschätzen, wie wir Ihnen helfen können. Ein konkreter Auftrag kommt erst mit einem schriftlichen Angebot zustande. Erstberatung, Angebot, Leistungserbringung und Rechnungslegung für Privatpersonen erfolgen über unseren Kooperationspartner; Vertragspartei ist damit nicht die Skarpa Digitalforensik GmbH. Für jede Datensicherung ist ein geeigneter Nachweis Ihres Eigentums an den betroffenen Geräten und Konten notwendig (z.B. Rechnung, Einantwortungsurkunde, Verträge...). Wir sichern ausschließlich Daten, welche öffentlich einsehbar sind oder zu welchen Sie nachweislich einen berechtigten Zugang besitzen.