Beweise sichern, bevor das Gerät neu vergeben wird
Forensische, gerichtsfeste Sicherung von Laptop, Smartphone und Postfach ausscheidender Mitarbeiter:innen. Die Sicherung erfolgt jetzt – nach denselben Verfahren, die auch einer gerichtlichen Begutachtung zugrunde liegen. Über Auswertung und weitere Schritte entscheiden Sie später.
Wenn jemand geht, geht oft das Beweismaterial mit
Verlässt ein:e Mitarbeiter:in das Unternehmen, wird der Laptop meist binnen weniger Tage gelöscht und neu vergeben, das Diensthandy zurückgesetzt, das Postfach archiviert oder geleert. Stellt sich Wochen später heraus, dass Kundendaten mitgenommen, eine Preisliste kopiert oder Dateien gezielt vernichtet wurden, lässt sich der Nachweis zu diesem Zeitpunkt nicht mehr führen.
Die forensische Sicherung ist der einzige Schritt in diesem Ablauf, der sich nicht nachholen lässt.
Vollständig, unverändert, beweissicher
Je nach Dienstgerät kommen folgende Methoden der Datensicherung in Betracht:
Laptop / PC – vollständiges forensisches Abbild des Datenträgers, einschließlich gelöschter und nicht sichtbarer Bereiche.
Smartphone / Tablet – Sicherung im technisch maximal möglichen Umfang, abhängig von Gerät und Modell. In manchen Fällen ist auch die Entsperrung eines unbekannten PIN-Codes möglich.
Postfach & Cloud – E-Mail-Konto, Unternehmens-Cloud und Kollaborationswerkzeuge: dokumentierte Sicherung (Chain of Custody) über Bordmittel oder Spezialwerkzeuge.
Jede Sicherung wird per Prüfsumme auf Integrität geprüft und mit lückenloser Übergabekette dokumentiert.
Sicherung ist nicht Auswertung: In diesem Schritt entsteht eine unveränderliche, beweissichere Kopie, die verwahrt wird. Ob und was davon ausgewertet wird, entscheiden Sie zu einem späteren Zeitpunkt – ohne Zeitdruck.
Typische Anlässe
Wechsel zu einem Wettbewerber, besonders im Vertrieb, im Einkauf und in Schlüsselrollen.
Verdacht auf Mitnahme von Kundendaten, Preislisten, Quellcode oder Konstruktionsdaten.
Bevorstehender oder laufender arbeits- oder gesellschaftsrechtlicher Streit – Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Konkurrenzklausel.
Verdacht auf Datenlöschung oder Sabotage kurz vor dem Austritt.
Schlüsselpositionen ohne konkreten Verdacht – die Sicherung als Routine, rein zur Absicherung.
Die Schritte zur gerichtsverwertbaren Sicherung
Kontaktieren Sie uns – Sie schildern die Situation, wir klären vertraulich Umfang, Geräte und den zulässigen Rahmen und legen ein Angebot.
Sicherung – vor Ort bei Ihnen, bei uns im Labor oder per gesichertem Versand des Geräts. In der Regel innerhalb weniger Stunden oder Tage, je nach Datenträger und Umfang.
Beweissichere Verwahrung – dokumentierte, prüfsummengesicherte Kopie mit lückenloser Übergabekette. Auf Wunsch kostenpflichtige dauerhafte Verwahrung in unserem abgesicherten Datenvault.
Optional: Auswertung & Gutachten – wird eine forensische Analyse später erforderlich, baut sie unmittelbar auf der gesicherten Kopie auf.
Wichtiger Hinweis: Datenschutzrechtliche Abwägungen und sämtliche (Informations-)Pflichten obliegen Ihnen als Auftraggeber:in. Gerne empfehlen wir passende Kontakte für die rechtliche und unternehmensorganisatorische Beratung.
Chain-of-Custody
Chain of Custody bezeichnet die lückenlose Dokumentation der Beweismittelkette: Jeder Schritt wird protokolliert – wer, wann, was, womit. Diese Nachvollziehbarkeit entscheidet über die spätere Verwertbarkeit der Daten. Beim Übergang in andere Rechtsordnungen, etwa die angloamerikanische Rechtstradition mit ihren umfassenden Beweismittelverwertungsverboten, ist sie unverzichtbar.
Sichern Sie jetzt. Entscheiden Sie später.
Die meisten Sicherungen werden nie ausgewertet. Sie dienen der Absicherung: Der Aufwand ist gering im Vergleich zu den Kosten einer verlorenen Beweislage.
Wird die Auswertung doch erforderlich, liegt die beweissichere Kopie bereit. Das forensische Gutachten baut unmittelbar darauf auf – erstellt von derselben Stelle, die das Abbild angefertigt hat.
Gesichert nach forensischen Standards
Eine einfache Kopie ist schnell erstellt, genügt forensischen Anforderungen jedoch nicht. Beweissicherung verlangt schreibgeschützte Abbilder, Integritätsnachweis per Prüfsumme und lückenlose Dokumentation der Übergabekette.
Kommt es zu einem Verfahren, ist Ihr Beweismaterial von Beginn an entsprechend belastbar. Die Würdigung des Beweismittels bleibt Sache des Gerichts. Wir arbeiten dabei nach dem Sorgfaltsmaßstab, der für Sachverständige gilt.
Sauber abgesichert, von Anfang an
Die Sicherung von Geräten ausscheidender Mitarbeiter:innen berührt Datenschutz und Arbeitsrecht. Wir klären vorab mit Ihnen den zulässigen Rahmen und Umfang und dokumentieren beides nachvollziehbar – das gehört zu einer sauberen Beweissicherung.
Die rechtliche Bewertung Ihres konkreten Falls trifft Ihre Rechtsberatung. Wir liefern die technisch und formal einwandfreie Grundlage dafür. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit Ihrer Rechtsabteilung ab oder empfehlen geeignete Kontakte für die rechtliche Beratung.
Häufige Fragen
Was kostet das?
Der Aufwand unterscheidet sich je nach Datenträger und Umfang erheblich. Sobald Geräteart und Umfang feststehen, nennen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag und legen ein entsprechendes Angebot.
Brauchen wir einen konkreten Verdacht?
Nein. Gerade bei Schlüsselpositionen ist die Sicherung als Routine sinnvoll: Die Kopie wird verwahrt und im Idealfall nie angesehen. Entscheidend ist der Zeitpunkt – vor der Neuvergabe oder Löschung des Geräts. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Einführung einer entsprechenden Routine („Forensic Readiness").
Ist das datenschutzrechtlich zulässig?
In der Regel ja, wenn Umfang und Zweck stimmen und sauber dokumentiert sind. Wir klären den Rahmen vorab mit Ihnen; die rechtliche Bewertung trifft Ihre Rechtsberatung.
Wie schnell geht das?
In der Regel innerhalb weniger Tage nach Ihrer Anfrage – rechtzeitig vor der Neuvergabe des Geräts. Bei akuter Eile geben Sie uns im Erstkontakt Bescheid; wir haben auch einen Notdienst.
Können Sie auch ein Gerät sichern, das schon zurückgesetzt wurde?
Manchmal. Je nachdem, wie und wann gelöscht wurde, lassen sich Reste rekonstruieren. Sicher ist nur: je früher, desto besser.
Sichern Sie, bevor das Gerät neu vergeben wird
Schildern Sie uns kurz die Situation – wir melden uns mit dem nächsten Schritt und einem klaren Angebot.
Dieser Themenblock richtet sich an Unternehmen und Behörden.
Für Unternehmen und Behörden
Sie klären Ihren Fall im direkten Gespräch mit einem Sachverständigen, wir übermitteln Ihnen in Folge ein schriftliches Angebot. Je nach Situation erfolgen Angebotslegung, Leistungserbringung und Rechnungslegung über Kooperationspartner. Behörden können einen unserer Sachverständigen direkt über eine gerichtliche Bestellung heranziehen.